Wasserturm

Abwasser

Abwasser

Die Abwassergebühren (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) werden im Auftrag der Stadt Münsingen als öffentlich-rechtliche Gebühren entsprechend der jeweils gültigen Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) erhoben.

Stadtwerke Gebäude

Das bedeutet für Sie:

Bei Fragen zu Ihrer Rechnung können Sie sich gerne an die Stadtwerke Münsingen GmbH wenden.

Für sonstige Fragen rund um das Thema Abwasser (insbesondere zur Festlegung der versiegelten Fläche für die Berechnung des Niederschlagswassers) wenden Sie sich bitte direkt an die

Stadtverwaltung Münsingen
Herr Benjamin Zilz
Zimmer 19
Bachwiesenstraße 7
72525 Münsingen

Telefon: 07381/182-128
Fax: 07381/182-101
E-Mail: benjamin.zilz@muensingen.de

Informationen der Stadt Münsingen

Welche Flächen werden bei der Ermittlung der versiegelten Fläche berücksichtigt? Gibt es Ausnahmen bei der Flächenermittlung? Welche Faktoren müssen zugrunde gelegt werden? Details dazu finden Sie auch im Internetauftritt der Stadt Münsingen.